Im Interesse der Einhaltung guter Fahreigenschaften des Fahrzeugs ist Folgendes
zu beachten:
› Die Last so gleichmäßig wie möglich verteilen.
› Schwere Gegenstände möglichst weit nach vorn legen.
› Die Gepäckstücke an den Verzurrösen oder mit dem Befestigungsnetz befestigen.
Bei einem Unfall bekommen kleine und leichte Gegenstände eine so hohe kinetische Energie, dass diese schwere Verletzungen verursachen können. Die Größe der kinetischen Energie ist von der Fahrgeschwindigkeit und vom Gewicht des Gegenstands abhängig. Die Fahrgeschwindigkeit ist dabei der bedeutsamere Faktor.
Beispiel: Ein ungesicherter Gegenstand mit einem Gewicht von 4,5 kg bekommt bei einem Frontalaufprall mit 50 km/h eine Energie, die dem 20-Fachen seines Gewichts entspricht. Das bedeutet, dass eine Gewichtskraft von ca. 90 kg „entsteht“.
Man kann sich vorstellen, was für Verletzungen entstehen, wenn dieses durch den Innenraum fliegende „Geschoss“ einen Insassen trifft.
ACHTUNG
■ Gegenstände im Gepäckraum verstauen und diese an den Verzurrösen befestigen.
■ Lose Gegenstände im Fahrgastraum können bei einem plötzlichen Manöver oder bei einem Unfall nach vorn fliegen und die Insassen oder andere Verkehrsteilnehmer verletzen. Diese Gefahr wird noch erhöht, wenn umherfliegende Gegenstände auf einen auslösenden Airbag treffen. In diesem Fall können die zurückgeschleuderten Gegenstände die Insassen verletzen - Lebensgefahr.
■ Beachten, dass sich beim Transport schwerer Gegenstände die Fahreigenschaften durch die Schwerpunktverlagerung verändern - Unfallgefahr! Die Geschwindigkeit und Fahrweise müssen deshalb darauf abgestimmt werden.
■ Werden Gepäckstücke oder Gegenstände an den Verzurrösen mit ungeeigneten oder beschädigten Verzurrleinen befestigt, können im Falle von Bremsmanövern oder Unfällen Verletzungen entstehen. Um zu verhindern, dass Gepäckstücke nach vorn fliegen können, sind immer geeignete Verzurrleinen zu verwenden, die an den Verzurrösen sicher zu befestigen sind.
■ Das Ladegut muss so verstaut werden, dass bei plötzlichen Fahr- und Bremsmanövern keine Gegenstände nach vorn rutschen können - Verletzungsgefahr!
■ Beim Transport von befestigten scharfen gefährlichen Gegenständen im vergrößerten Gepäckraum, der durch das Vorklappen der Rücksitzlehne entsteht, ist unbedingt auf die Gewährleistung der Sicherheit der auf dem restlichen hinteren Sitz beförderten Person zu achten, Richtige Sitzposition der Mitfahrer auf den Rücksitzen.
■ Ist der hintere Sitz neben dem vorgeklappten Sitz besetzt, ist mit maximaler Vorsicht auf die Gewährleistung der Sicherheit zu achten, z. B. indem das zu transportierende Ladegut so platziert wird, dass ein Zurückklappen des Sitzes bei einem Aufprall von hinten verhindert wird.
■ Nie mit geöffneter oder angelehnter Gepäckraumklappe fahren, da Abgase in den Innenraum gelangen können - Vergiftungsgefahr!
■ Auf keinen Fall die zulässigen Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs überschreiten - Unfallgefahr!
■ Niemals Personen im Gepäckraum mitnehmen!
VORSICHT
Darauf achten, dass die Heizfäden der Heckscheibenbeheizung nicht durch scheuernde
Gegenstände beschädigt werden.
Hinweis
Den Reifenfülldruck muss der Beladung angepasst werden, Lebensdauer von Reifen.
Gepäckraumleuchte
Die Leuchte schaltet sich beim Öffnen der Gepäckraumklappe automatisch ein.
Bleibt die Klappe länger als etwa 10 Minuten geöffnet, schaltet sich die Gepäckraumleuchte automatisch aus.
Fahrzeuge der Klasse N1
Bei Fahrzeugen der Klasse N1, die nicht mit einem Schutzgitter ausgestattet sind, ist zur Befestigung der Ladung ein Verzurrset, das der Norm EN 12195 (1 - 4) entspricht, zu verwenden.
Befestigungselemente
Abb. 38 Gepäckraum: Verzurrösen und Befestigungselemente
Im Gepäckraum befinden sich folgende Befestigungselemente » Abb. 38.
A Verzurrösen zur Befestigung von Gepäckstücken und Befestigungsnetzen.
B Befestigungselemente nur zur Befestigung von Befestigungsnetzen.
VORSICHT
Die maximal zulässige Belastung der Verzurrösen beträgt 3,5 kN (350 kg).
Hinweis
Das vordere Befestigungselement B befindet sich hinter der klappbaren Rücksitzlehne
» Abb. 38.
Haken
Abb. 39 Gepäckraum: Haken
An beiden Seiten des Gepäckraums befinden sich Haken zur Befestigung kleinerer Gepäckstücke, z. B. Taschen u. Ä. » Abb. 39.
VORSICHT
Die maximal zulässige Belastung des Hakens beträgt 7,5 kg.
Befestigungsnetze
Abb. 40 Befestigungsnetze
Befestigungsbeispiele für Befestigungsnetze » Abb. 40.
A Quertasche
B Bodennetz
C Längstasche
ACHTUNG
Die maximal zulässige Belastung der Befestigungsnetze nicht überschreiten. Schwerere
Gegenstände werden nicht ausreichend gesichert - Verletzungsgefahr!
VORSICHT
■ Die maximal zulässige Belastung der Befestigungsnetze beträgt 1,5 kg.
■ In den Netzen keine scharfkantigen Gegenstände ablegen - Netzbeschädigungsgefahr.
Gepäckraumabdeckung
Abb. 41 Gepäckraumabdeckung ausbauen
Wenn man sperriges Gut befördern möchte, kann bei Bedarf die Gepäckraumabdeckung ausgebaut werden.
Abdeckung ausbauen
› Die Haltebänder 1 » Abb. 41 aushängen.
› Die Abdeckung aus den Halterungen 2 durch leichtes Klopfen auf die Unterseite der Abdeckung im Bereich zwischen den Halterungen herausnehmen.
Abdeckung einbauen
› Die Abdeckung auf die Anlageflächen der Seitenverkleidung legen.
› Die Aufnahmen an der Abdeckung 3 » Abb. 41 über die Halterungen 2 an der Seitenverkleidung stellen.
› Durch leichtes Klopfen auf die Oberseite der Abdeckung im Bereich zwischen den Halterungen die Abdeckung einrasten.
› Die Haltebänder 1 an der Gepäckraumklappe einhängen.
ACHTUNG
Auf der Gepäckraumabdeckung dürfen keine Gegenstände abgelegt werden, die beim plötzlichen
Bremsen oder beim Fahrzeugaufprall die Fahrzeuginsassen gefährden.
VORSICHT
■ Die maximal zulässige Belastung der Gepäckraumabdeckung beträgt 1 kg.
■ Beim Schließen der Gepäckraumklappe kann es durch unsachgemäße Handhabung zur Verkantung und zur Beschädigung der Gepäckraumabdeckung oder der Seitenverkleidung kommen. Die folgenden Hinweise sind deswegen zu beachten.
■ Die Aufnahmen der Abdeckung 3 » Abb. 41 müssen in den Halterungen der Seitenverkleidung 2 eingerastet sein.
■ Das Ladegut darf die Höhe der Gepäckraumabdeckung nicht übersteigen.
■ Die Abdeckung darf in der geöffneten Stellung in der Gepäckraumklappendichtung nicht verkantet sein.
■ Im Spalt zwischen der geöffneten Abdeckung und der Sitzlehne darf sich kein Gegenstand befinden.
Hinweis
Beim Öffnen der Gepäckraumklappe wird die Gepäckraumabdeckung mit angehoben.
Transponderschlüssel - Verlust
Bei Verlust eines Transponderschlüssels
(S. 163) kann ein neuer bei einer Werkstatt
bestellt werden - eine Volvo-Vertragswerkstatt
wird empfohlen.
Die verbleibenden Transponderschlüssel
müssen zu einer Volvo-Vertragswerkstatt
gebracht werden. Als vorbeugende Diebstahlschutzma&sz ...
Anschluss eines Gerätes der Firma Apple
Schließen Sie das Gerät der Firma Apple mit einem
geeigneten Kabel (nicht im Lieferumfang enthalten) an
den USB-Anschluss im Handschuhfach an.
Die Wiedergabe erfolgt automatisch.
Die Steuerung erfolgt über die Bedientasten des
Audiosystems.
Die zur Verfügung ...