FRAGE |
ANTWORT |
ABHILFE |
Die Empfangsqualität des eingestellten Senders verschlechtert sich stetig oder die gespeicherten Sender können nicht empfangen werden (kein Ton, 87,5 MHz in der Anzeige, ...). | Das Fahrzeug ist zu weit vom eingestellten Sender entfernt oder es befindet sich keine Sendestation in der befahrenen Region. | Aktivieren Sie die "RDS"-Funktion über das Kurzmenü, damit das System prüfen kann, ob sich ein stärkerer Sender in der Region befindet. |
Die Umgebung (Hügel, Gebäude, Tunnel, Parkhaus, Tiefgarage, ...) kann den Empfang behindern, auch im RDS-Modus zur Senderverfolgung. | Dies ist eine normale Erscheinung und bedeutet nicht, dass ein Defekt am Autoradio vorliegt. | |
Die Antenne fehlt oder wurde beschädigt (zum Beispiel in einer Waschanlage oder Tiefgarage). | Lassen Sie die Antenne von einem Vertreter des CITROËN-Händlernetzes oder einer qualifizierten Fachwerkstatt überprüfen. | |
Bestimmte Radiosender finde ich in der Liste der empfangenen Sender nicht wieder. | Der Sender wird nicht mehr empfangen oder der Name hat sich in der Liste geändert. | Anhaltend auf die Taste "List" an den Schaltern am Lenkrad drücken, um die Liste mit den empfangbaren Sendern zu aktualisieren oder auf die Funktion "Liste aktualis." des Systems drücken |
Bestimmte Radiosender übertragen anstelle ihres Namens
andere
Informationen (Songtitel beispielsweise). Das System deutet diese Angaben als Sendernamen. |
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Der Name des Radiosenders ändert sich. |
Pannenset
Das Pannenset befindet sich in einer Box unter dem Bodenbelag im Gepäckraum.
Mithilfe des Pannensets können Reifenschäden, die durch einen Fremdkörper oder
durch einen Einstich im Durchmesser bis zu etwa 4 mm verursacht wurden, zuverlässig
repariert werden. Fremdkö ...
Alkoholschloss
Mit der Alkoholsperre soll verhindert werden,
dass das Fahrzeug von einem betrunkenen
Fahrer gefahren wird. Vor dem Anlassen des
Motors muss der Fahrer eine Atemprobe
machen, die bestätigt, dass er nicht unter
dem Einfluss von Alkohol steht. Die Alkoholsperre
wird auf den jeweils geltende ...