Das Kind muss, wie auch die Erwachsenen, bei jeder Fahrt eine korrekte Sitzposition haben und angeschnallt sein. Sie tragen die Verantwortung für die Kinder, die Sie im Fahrzeug mitnehmen.
Kinder sind keine kleinen Erwachsenen.
Für Sie bestehen spezifische Verletzungsrisiken, da sich ihre Muskeln und Knochen im Wachstum befinden. Der Sicherheitsgurt allein eignet sich nicht zur Sicherung von Kindern. Verwenden Sie einen geeigneten Kindersitz und beachten Sie dabei alle nötigen Vorsichtsmaßnahmen.
Aktivieren Sie die "Kindersicherung", um das Öffnen der Türen von Innen zu verhindern (siehe Kapitel 1 unter "Öffnen und Schliessen der Türen"). |
Bedenken Sie, dass ein Aufprall
bei einer Geschwindigkeit
von 50 km/h einem Fall
aus 10 m Höhe entspricht. Mit
anderen Worten: Wird ein Kind nicht angeschnallt,
ist es als würde es sich ungesichert
auf einem Balkon im vierten
Stockwerk befinden!
Halten Sie ein Kind während der Fahrt
niemals im Arm. Bei einem Unfall
könnten Sie es nicht festhalten, auch
wenn Sie selbst angeschnallt sind. Tauschen Sie nach einem Unfall die Kindersitze aus und lassen Sie Sicherheitsgurte und ISOFIX-Verankerungen überprüfen. |
Verantwortung des Fahrers
beim Parken oder Halten Verlassen Sie niemals Ihr
Fahrzeug
(auch nicht für kurze Zeit),
so lange sich ein Kind, ein körperlich
oder geistig beeinträchtigter Erwachsener
oder ein Tier im Fahrzeug befinden.
Diese könnten den Motor starten und
Funktionen aktivieren (z. B. die elektrischen
Fensterheber) oder die Türen
verriegeln und somit sich und andere
gefährden.
Zudem kann es bei warmer Witterung
und/oder Sonneneinwirkung im Fahrgastraum
rasch sehr heiß werden.
LEBENSGEFAHR BZW. GEFAHR
SCHWERER VERLETZUNGEN. |
Autostart des Motors
Ein automatisch gestoppter Motor kann in
bestimmten Fällen erneut starten, ohne dass
der Fahrer entschieden hat, dass die Fahrt
weitergehen soll.
In folgenden Fällen startet der Motor auch
dann automatisch, wenn der Fahrer nicht das
Kupplungspedal drückt (Schaltgetriebe) oder
d ...
Empfehlungen zur Wartung und Schadstoffminderung
Ihr Fahrzeug erfüllt bereits die Vorschriften
zur Verwertung von Altfahrzeugen, die 2015
in Kraft treten werden.
Bestimmte Teile Ihres Fahrzeugs wurden
demnach aus recyclingfähigen Materialien
hergestellt.
Diese Komponenten lassen sich leicht ausbauen,
um später durch spezi ...