Das Kind muss, wie auch die Erwachsenen, bei jeder Fahrt eine korrekte Sitzposition haben und angeschnallt sein. Sie tragen die Verantwortung für die Kinder, die Sie im Fahrzeug mitnehmen.
Kinder sind keine kleinen Erwachsenen.
Für Sie bestehen spezifische Verletzungsrisiken, da sich ihre Muskeln und Knochen im Wachstum befinden. Der Sicherheitsgurt allein eignet sich nicht zur Sicherung von Kindern. Verwenden Sie einen geeigneten Kindersitz und beachten Sie dabei alle nötigen Vorsichtsmaßnahmen.
Aktivieren Sie die "Kindersicherung", um das Öffnen der Türen von Innen zu verhindern (siehe Kapitel 1 unter "Öffnen und Schliessen der Türen"). |
Bedenken Sie, dass ein Aufprall
bei einer Geschwindigkeit
von 50 km/h einem Fall
aus 10 m Höhe entspricht. Mit
anderen Worten: Wird ein Kind nicht angeschnallt,
ist es als würde es sich ungesichert
auf einem Balkon im vierten
Stockwerk befinden!
Halten Sie ein Kind während der Fahrt
niemals im Arm. Bei einem Unfall
könnten Sie es nicht festhalten, auch
wenn Sie selbst angeschnallt sind. Tauschen Sie nach einem Unfall die Kindersitze aus und lassen Sie Sicherheitsgurte und ISOFIX-Verankerungen überprüfen. |
Verantwortung des Fahrers
beim Parken oder Halten Verlassen Sie niemals Ihr
Fahrzeug
(auch nicht für kurze Zeit),
so lange sich ein Kind, ein körperlich
oder geistig beeinträchtigter Erwachsener
oder ein Tier im Fahrzeug befinden.
Diese könnten den Motor starten und
Funktionen aktivieren (z. B. die elektrischen
Fensterheber) oder die Türen
verriegeln und somit sich und andere
gefährden.
Zudem kann es bei warmer Witterung
und/oder Sonneneinwirkung im Fahrgastraum
rasch sehr heiß werden.
LEBENSGEFAHR BZW. GEFAHR
SCHWERER VERLETZUNGEN. |
Kopfstützen hinten
Sie haben nur eine Benutzerposition (Hochstellung)
und eine Position zum Verstauen (Niedrigstellung).
Sie können auch ausgebaut werden.
Um die Kopfstütze zu entnehmen:
entriegeln Sie die Lehne mithilfe der
Betätigung 1,
klappen Sie die Lehne 2 leicht nach ...
Kraftstoff für Benzinmotoren
Die Benzinmotoren sind so konzipiert, dass sie mit
Biokraftstoffen für Benzinmotoren vom Typ E10 (mit
10 % Ethanol) gemäß den europäischen Normen
EN 228 und EN 15376 betrieben werden können.
Kraftstoffe vom Typ E85 (mit bis zu 85 % Ethanol)
sind ausschließlich ...