Heckscheibenbeheizung
Abb. 26 Schalter für Heckscheibenbeheizung
› Die Heckscheibenbeheizung wird durch Drücken des Schalters
» Abb. 26 ein- bzw. ausgeschaltet,
die Kontrollleuchte im Schalter leuchtet bzw. erlischt.
Die Heckscheibenbeheizung arbeitet nur bei laufendem Motor.
Nach 7 Minuten schaltet die Heckscheibenbeheizung selbsttätig ab.
Umwelthinweis
Sobald die Scheibe enteist oder von Beschlag befreit ist, sollte die Beheizung abgeschaltet
werden. Der verringerte Stromverbrauch wirkt sich günstig auf den Kraftstoffverbrauch
aus, Strom sparen.
Hinweis
Sinkt die Bordspannung, schaltet sich die Heckscheibenbeheizung automatisch aus,
um genügend elektrische Energie für die Motorsteuerung zu haben, Automatische Verbraucherabschaltung.
Sonnenblenden
Abb. 27 Sonnenblende: Fahrer-/Beifahrerseite
Die Sonnenblende für den Fahrer bzw. Beifahrer kann aus der Halterung herausgezogen und zur Tür in Pfeilrichtung 1 » Abb. 27 bzw. 2 geschwenkt werden.
Das Band A dient zur Ablage von kleinen leichten Gegenständen, wie z. B. einem Zettel mit Notizen u. Ä.
In der Sonnenblende für den Beifahrer befindet sich ein Make-up-Spiegel B mit einer Abdeckung. Die Abdeckung in Pfeilrichtung 3 schieben.
ACHTUNG
Die Sonnenblenden dürfen nicht zu den Seitenscheiben in den Entfaltungsbereich der
Kopfairbags geschwenkt werden, wenn daran Gegenstände, wie z. B. Kugelschreiber
usw., befestigt sind. Bei Auslösung der Kopfairbags könnte es zur Verletzung der
Insassen kommen.
Automatische Klimaanlage
Luftauslässe und Gebläsestufe werden automatisch entsprechend der
Temperatureinstellung eingestellt.
Die unten stehende Abbildung bezieht sich auf Fahrzeuge mit Linkslenkung.
Die Schalterstellungen können bei Fahrzeugen mit Rechtslenkung geringfügig
abweichen.
Tempe ...
Auf einem der seitlichen Rücksitze
Ein Kinderwagenaufsatz wird quer zum
Fahrzeug über mindestens zwei Sitzplätze
installiert.
Der Kopf des Kindes muss entgegen der
Fahrzeugtür gerichtet sein.
Stellen Sie den Vordersitz des Fahrzeugs so
weit wie möglich nach vorne, um den Kindersitz
gegen die Fahrtrichtu ...